Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und Escort Service Dresden
Am 1. Juli 2017 tritt das lang erwartete Prostituiertenschutzgesetz in
Kraft. Die meisten haben davon gehört oder darüber gelesen, aber was es
wirklich damit auf sich hat wissen wohl nur die wenigsten. Wir von
Escort Dresden haben für Sie weder Kosten noch Mühe gescheut und
recherchiert. Was fällt alles unter das Prostituiertenschutzgesetz? Welche Änderungen treffen Sie als Kunde? Was ändert sich für die Escort Dame und was für uns als Escort Agentur?
Prostitution in Deutschland
Prostitution,
das älteste Gewerbe der Welt ist in Deutschland schon seit 2001 ein
legaler Beruf. Bis zu diesem Jahr galt es nicht als Straftat aber
Sittenwidrigkeit. In Sperrbezirken, z.B. Dresden,war und ist es immer
noch strafbar (§184f StGB). Die Änderung der Gesetze sollte vom „Schutz
vor der Prostitution“ hin zum „Schutz in der Prostitution“
führen, damit Menschen, die sich dazu entscheiden, z.B. im Escort
Gewerbe oder in der Prostitution tätig zu sein, mehr Rechte haben und
auch öffentlich anerkannter sind. Außerdem
sollte auch Zuhälterei und Menschenhandel eingedämmt werden mit dem
Schritt in die Legalität. Seit diesem Jahr war es zwar in Deutschland
legal, als Sex Worker
zu Arbeiten aber ein wirkliches Regelwerk gab es bis dato nicht. Wie in
jedem anderen Gewerbe auch und wie in Deutschland üblich, muss es für
alles Regeln und Vorschriften geben. Auch, wer eine Gaststätte betreibt
oder eine Spielhalle muss sich an geltende Regeln und Gesetze halten.
Was fällt alles unter das Prostituiertenschutzgesetz?
Begriffsbestimmung:
Unter Prostitution (sexuelle Dienstleistung) fällt, wer eine sexuelle Handlung an mindestens einer Person gegen
Entgelt ausführt, oder aber eine sexuelle Handlung an sich gegen
Entgelt zulässt. Das heißt, erotische Massagen, Dominas, Tantramassagen,
oder aber man lässt sich von einem Kunden sexuell berühren zählen als sexuelle Dienstleistung und Handlung. Ausgenommen sind: Pornos, Peepshows, reine Table-Dance-Aufführungen, Webcam-Angebote und Telefonsex.
Prostituierte sind Personen, die diese Dienstleistungen erbringen. Prostitutionsgewerbe
Betreibende sind Personen, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang
mit dem Erbringen sexueller Dienstleistungen anbieten, oder dafür Räume
zur verfügung stellen. Zum Beispiel eine Leistung betreiben (Bordell,
Sauna Club), Prostitutionsstätten zur Verfügung stellen (Wohnwagen, Wohnmobil), Prostitutionsveranstaltungen durchführen, anbieten oder organisieren (Gangbang Party),
eine Prostitutionsvermittlung betreiben (Escort Service Dresden Agentur).
Was ändert sich für Sie als Kunde bei einer Escort Buchung?
Für
Sie als Kunde ändert sich eigentlich nichts. Zwar wird das Angebot
sicherlich kleiner an Escort Dresden Begleitungen, aber dafür trennt
sich die Spreu vom Weizen. Auch werden Sie weniger Leistungen angeboten
bekommen. Z.B. ohne Kondom, Oral-/Anal und Vaginalverkehr darf nicht
mehr beworben und praktiziert werden, aber ansonsten ändert sich nicht
viel.
Was ändert sich für die Escort Damen?
Jeder, der sich prostituiert, als Escort oder Masseuse arbeitet, oder sonstige sexuelle Dienstleistungen gewerblich anbieten möchte, muss sich bei der zuständigen Behörde anmelden und registrieren lassen als Prostituierte. Personen über 21 Jahren müssen die Anmeldung alle zwei Jahre verlängern, Personen unter 21 Jahren sogar jedes Jahr.
Persönliches Informationsgespräch bei der Anmeldung über:
– Die Rechtslage
– Krankenversicherung
– Beratung und Hilfsangebote
– Erreichbarkeit in Notsituationen
– Steuerrechtliche Pflichten
– Gesundheitliche Beratung (alle zwölf Monate, unter 21 Jahren alle sechs Monate)
– Sexuell übertragbare Krankheiten
– Schwangerschaft
– Drogenmissbrauch
Erstellung eines „Prostituierten Ausweises“, dieser enthält:
– Name oder Künstlername (Alias Name)
– Lichtbild
– Geburtsdatum und Ort
– Staatsangehörigkeit
– Angemeldete Arbeitsorte
– Gültigkeitsdauer (zwölf oder 24 Monate )
– Ausstellungsort